Rechtsprechung
BGH, 16.09.2009 - 1 StR 444/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO; § 33a StPO
Vorrang der Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO gegenüber § 33a StPO - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Statthafte Anhörungsrüge bei der Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Revisionsentscheidungen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Statthafte Anhörungsrüge bei der Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Revisionsentscheidungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10
Unzulässige Anhörungsrüge (Zurechnung eines Verschuldens des Verteidigers)
Die an keine Frist gebundene Gegenvorstellung ist deshalb daneben ebenso wenig statthaft wie die ebenfalls unbefristete Beanstandung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 33a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 StR 444/08). - BGH, 09.12.2015 - 2 StR 288/12
Anhörungsrüge
Darüber hinausgehende Rechtsbehelfe, wie die unbefristete Beanstandung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 33a StPO, sind nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 StR 444/08). - BGH, 11.01.2011 - 1 StR 18/10
Unbegründete Anhörungsrüge
Die an keine Frist gebundene Gegenvorstellung ist deshalb daneben ebenso wenig statthaft wie die ebenfalls unbefristete Beanstandung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 33a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 StR 444/08).